Gemäß Grundgesetz hat der Bund die Zuständigkeit für die Bundesfernstraßen (also Autobahnen und Bundesstraßen) aufgeteilt. Der wichtigste Schritt zur Reform wurde gemacht, indem zum 1. Januar 2021 der Autobahn GmbH des Bundes die Zuständigkeit für die Autobahnen übertragen wurde. Für die Bundesstraßen sind – bis auf wenige Ausnahmen – weiterhin die Länder zuständig. Sie planen, bauen, erhalten und betreiben in sogenannter Auftragsverwaltung. BIM soll nun zum bundeseinheitlichen Standard für die technische Verwaltung aller Bundesfernstraßen werden.
Der jetzt veröffentlichte "Masterplan für die Digitalisierung im Bundesfernstraßenbau" basiert dabei auf Empfehlungen der Reformkommission Bau und dem Stufenplan „Digitales Planen und Bauen“.